- Plafond
- Pla|fond 〈[
-fɔ̃:] m. 6〉
1. 〈österr.; schweiz.〉 Zimmerdecke2. 〈Wirtsch.〉2.1 Spitzensteuersatz, der die progressive Steuerbelastung nach oben begrenzt2.2 Betrag, bis zu dem sich der Staat am Kapitalmarkt od. bei der Zentralbank verschulden darf● den \Plafond für staatliche Ausgaben erhöhen, festsetzen [frz.; „Zimmerdecke“]* * *
Pla|fond [pla'fõ: ], der; -s, -s [frz. plafond, aus: plat fond = platter Boden]:1. (österr., sonst landsch.) [flache] Decke eines Raumes:den P. streichen.2. (Wirtsch.) oberer Grenzbetrag, z. B. bei der Gewährung von Krediten.* * *
Plafond[pla'fɔ̃; französisch, aus plat fond »platter Boden«] der, -s/-s,1) Baukunst: flache Decke; die Bezeichnung wird häufig für mit Stuck und Malerei verzierte Flachdecken verwendet.2) Finanzwissenschaft: eine absolut oder prozentual definierte Obergrenze (Höchstbetragsregelung) für Steuerbelastungen oder für die öffentliche Schuldenaufnahme. 1) Bei der Besteuerung bestehen in einer Reihe von Ländern (u. a. Dänemark, Niederlande, Spanien sowie in etlichen schweizerischen Kantonen) Plafondregelungen, die die Gesamtbelastung des Einkommens natürlicher Personen durch Einkommen- und Vermögensteuer auf einen bestimmten Prozentsatz begrenzen. Eine analoge Regelung stellt die deutsche Kirchensteuerkappung dar. 2) Die Möglichkeit eines Plafonds für die Schuldenaufnahme der öffentlichen Verbände ist in § 19 Stabilitätsgesetz vorgesehen (Schuldendeckel); der frühere Plafond gemäß § 20 Bundesbank-Gesetz für Kredite der Bundesbank ist mit dem Wegfall von Kassenkrediten der Zentralbank hinfällig geworden (Kassenverstärkungskredit).* * *
Pla|fond [pla'fõ:], der; -s, -s [frz. plafond, aus: plat fond = platter Boden]: 1. (landsch., österr.) [flache] Decke eines Raumes: den P. streichen; Vierzehn massive Stahlstäbe durchziehen den Raum vom P. zum Fußboden (Sobota, Minus-Mann 365). 2. (Wirtsch.) oberer Grenzbetrag z. B. bei der Gewährung von Krediten: Weitere, über diesen „Plafond“ hinausgehende Anleihen (Rittershausen, Wirtschaft 156); Finanziert wird dieses System durch Sozialpartnerbeiträge, die ... jedoch nur bis zu einem bestimmten P. erhoben werden (Basler Zeitung 9. 10. 85, 15).
Universal-Lexikon. 2012.